Archigymnasium und Museum Wilhelm Morgner stärken gemeinsam die Kunststadt Soest

Das Archigymnasium Soest und das Museum Wilhelm Morgner haben eine Bildungspartnerschaft abgeschlossen, die für künftige gemeinsame Workshops und Besuche von Schulklassen im Museum einen offiziellen und damit auch starken, verbindlichen Rahmen gibt. Die Grundidee hinter der Kooperationsvereinbarung ist die Tatsache, dass Wissen viel besser durch praktische Erfahrung vermittelt werden kann als nur durch theoretischen Unterricht. Dies gilt auch für künstlerische Themenbereiche. 

Das Archigymnasium will deshalb bewusst die Nähe zum Museum Wilhelm Morgner für die Begegnung von Schülerinnen und Schülern mit Ausstellungen und Kunstwerken nutzen. Nach dem Leitsatz „Kunst sehen und erfahren“ soll das Museum ein fester außerschulischer Lernort in Soest sein und die Museumspädagogik im Unterricht am Archi verankert werden – zunächst im Kunstunterricht der Klasse 7, aber zunehmend auch in anderen Klassen.

Seitens der Stadt Soest unterzeichnete Peter Wapelhorst, Erster Beigeordneter und Kulturdezernent der Stadt Soest, die Vereinbarung mit Schulleiterin Marga Rita Bonelli. Sie betonten dabei, dass die Zusammenarbeit nicht aus dem Nichts entsteht. Schließlich war der Namensgeber des Museums Wilhelm Morgner selbst ein Schüler des Archigymnasiums und Ausstellungsbesuche sind für die „Archianer“ bereits etabliert. Insofern stärkt die Kooperation auch die regionale Identität der Schülerinnen und Schüler und ihr Bewusstsein für die Tradition der Kunststadt Soest. 

„Künftig wird es regelmäßige Planungstreffen geben, damit wir konkrete Projekte und Veranstaltungen vorbereiten können“, erläuterten Museumsleiterin Annette Werntze und Archi-Kunstlehrer Martin Brock. Die Kooperationsvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Eine Fortsetzung ist aber schon jetzt von beiden Seiten gewünscht. „Darüber hinaus ist das Museum auch stets offen für weitere Bildungspartnerschaften mit den örtlichen Schulen“, sagt Kulturabteilungsleiter Norbert Wex.

Publiziert am:

17.1.24